FAQ
GIBT ES EINEN MINDESTBESTELLWERT?
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Ja. Der Mindestbestellwert unserer Produkte beträgt 10 Liter pro Bestelleinheit. Dies bezieht sich auf Öle, Cremen, Shampoos, Conditioner und Seren. Bei Pulverprodukten ist der Mindestbestellwert der Nettomenge 10kg.
WIE HOCH SIND DIE LIEFERKOSTEN?
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Die Lieferkosten werden aufgrund des Lieferweges der Produkte kalkuliert. Diese Kalkulation beinhaltet die Zeitdauer, den Frachtweg, die Verzollungskosten sowie eine Lieferpauschale. Diese wird Ihnen transparent im Vorfeld zugestellt.
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HABE ICH EIN RÜCKGABERECHT?
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Ja, Sie haben ein Rückgaberecht. Bei Qualitätsmängeln dürfen Sie uns das betroffene Produkt binnen 7 Arbeitstagen mittels RMA anmelden. Dieses Produkt wird beim Eintreffen von uns überprüft und im Falle einer qualitativen Differenz ersetzt. Ausgeschlossen sind jedoch Produktemängel, in welchen die Lagerungsbedingungen seitens der Kundschaft nicht eingehalten wurde, Ware welche das Verfallsdatum überschritten hat sowie angebrochene oder manipulierte Ware durch unsachgemässe Handhabung.
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KANN ICH ALS B2C-KUNDE BEI IHNEN PRODUKTE BESTELLEN?
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Nein. Ein Verkauf für B2C-Kunden ist zwar geplant, jedoch vertreiben wir unsere Produkte derzeit nur an unsere Kooperationspartner im Bereich der professionellen Kosmetik und Podologie.
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WELCHE NORMEN HABEN IHRE PRODUKTE?
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Unsere Produkte werden streng nach Vorgabe der schweizerisch gesetzlichen Richtlinien hergestellt. Die Produktion unserer Produkte unterstehen folgenden Gesetzten und Verordnungen:
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• Lebensmittelgesetz (LMG)
• Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV)
• Verordnung über kosmetische Mittel (VKos)
• Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV)
• Verordnung über Aerosolpackungen
• Hygieneverordnung (HyV)
• Verordnung über den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung
• Deklarationsverordnung
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Die Inhaltsstoffe für Kosmetika werden regelmässig aufgrund der neuesten Erkenntnisse der Wissenschaft überprüft. Wenn nötig werden unsere Rezepturen angepasst. Massgebend sind insbesondere die Stellungnahmen des wissenschaftlichen Beratergremiums der EU-Kommission „Scientific Committee on Consumer Safety“ (SCCS) sowie die Richtlinien des BAG, welches für die Anpassung der Liste von zugelassenen bzw. verbotenen Inhaltsstoffen zuständig ist.
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Unsere Produkte werden nach schweizerischem Standard hergestellt und von einem akkreditierten Labor sowie der marrokanischen Gesundheitsbehörde ONSSA als Pendant zum schweizerischen Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen überprüft und freigegeben. Somit unterstehen unsere Kosmetikprodukte denselben Richtlinien und Prüfungen, wie alle Lebensmittel und Kosmetikprodukte, welche im schweizerischen Handel vertrieben werden.